Werte Feuerwehrkameradinnen und Feuerwehrkameraden,

in den letzten Tagen haben uns Fragen zu den o. g. Gebührenbescheiden erreicht.

Auf der Homepage des DFV (https://www.feuerwehrverband.de/gebuehrenbefreiung-fuer-transparenzregister-beantragen) ist folgende Information veröffentlicht:

„Aktuell erhalten die im Vereinsregister eingetragenen Vereine in Deutschland Gebührenbescheide für die Jahresgebühren zur Führung des Transparenzregisters. Diese sind rechtmäßig. Das Transparenzregister wurde im Rahmen der Umsetzung der 4. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie eingeführt. Die Führung des Transparenzregisters wird durch die Bundesanzeiger Verlag GmbH umgesetzt. Für die Führung dieses Registers wird eine jährliche Grundgebühr von 2,50 Euro bzw. von 4,80 Euro ab 2020 erhoben. Dies war bereits in Vorjahren der Fall. Aufgrund der im Januar 2020 neu erlassenen Transparenzregistergebührenverordnung gilt aber: „Für Vereinigungen nach § 20 GwG, die einen steuerbegünstigten Zweck im Sinn der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung verfolgen, ist gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 GwG eine gesetzliche Gebührenbefreiung vorgesehen.“ Die Gebührenbefreiung muss aber beantragt werden – maßgeblich für die Befreiung ist der Zeitpunkt der Antragstellung, eine rückwirkende Befreiung ist nicht vorgesehen. Vereine (deren Vorstand) können die Anfrage formlos senden an die E-Mail-Adresse . Beizulegen sind Registerauszug und Freistellungsbescheid.“

Nach unseren Recherchen sind ebenfalls beizulegen: Kopie der Personalausweise der im Vereinsregister registrieren Vorstandsmitglieder und ein Vereinsregisterauszug.

Als Anlage für die Befreiung haben wir ein Musterschreiben beigefügt.

Allerdings ist zu überlegen, ob bei einer Gebühr von zukünftig 14,40 € für 3 Jahre (4,80 € pro Jahr) der Aufwand lohnt.

Auf der Seite des Transparenzregisters wird ebenfalls auf Betrüger hingewiesen, die ähnliche Schreiben an Vereine versenden.
Hier bitten wir, die nötige Vorsicht und Aufmerksamkeit walten zulassen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Euer KFV Rhein-Lahn e.V.

Anlage: