Anmerkungen

In seiner Vorstandssitzung vom 24.Juli 2013 hat der Vorstand die folgenden Ausführungsbestimmungen bezüglich der Verleihung des Förderschilds „Feuerwehrfreundlicher Betrieb“ des KFV Rhein-Lahn e.V. beschlossen.
Das Förderschild „Feuerwehrfreundlicher Betrieb“ gibt die Möglichkeit Firmen bzw. Betriebe, welche sich in außergewöhnlicher Form für die Feuerwehr und deren Anliegen engagieren, als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung zu ehren.

Richtlinien

Sichtbares Zeichen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Handwerk, Handel, Gewerbe, Verwaltung und Industrie mit der Feuerwehr soll das vom Kreisfeuerwehrverband Rhein-Lahn e.V. zusammen mit dem Landrat des Rhein-Lahn-Kreises verliehene Förderschild sein.
Mit dem Förderschild sollen Arbeitgeber ausgezeichnet werden, welche in ihrem Betrieb ehrenamtliche Feuerwehrangehörige beschäftigen und diese positiv bei der Ausübung der dienstlichen Pflichten bei der Feuerwehr begleiten oder das Feuerwehrwesen ideell, materiell oder finanziell unterstützen.

Gerade in einer für viele wirtschaftlich schwierigen Zeit ist dieser Beitrag zum Wohle der Mitmenschen besonders hoch einzuschätzen.
Diese Unterstützung der Aufgaben und Ziele des Rhein-Lahn-Kreises, seiner Kommunen und des Kreisfeuerwehrverbandes und zur Förderung des Feuerwehrwesens und der Ehrenamtlichkeit in unserem Kreise verdient eine besondere Auszeichnung.

Das Förderschild soll Zeichen des Dankes und der Anerkennung sein sowie öffentliche Hervorhebung des Betriebes im Sinne der „Goodwill-Werbung“ in der Bevölkerung.

Die Beantragung kann erfolgen durch:

  • direkt durch den KFV Vorsitzenden und/oder des Vorstandes
  • vom KFI und/oder Landrat
  • vom Wehrführer/Wehrleiter und/oder Bürgermeister

Der Antrag soll gemäß beigefügtem Muster erfolgen.
Antragsfrist ist 12 Wochen vor dem geplanten Verleihungstermin.

  • Anträge müssen vom Wehrleiter der zuständigen Kommune oder vom KFI befürwortet sein.
  • Der Antrag muss eine ausführliche formlose Begründung beinhalten.
  • Der Vorstand des KFV Rhein-Lahn e.V. entscheidet über den eingegangenen Antrag auf Verleihung des Förderschilds „Feuerwehrfreundlicher Betrieb“.
  • Die Urkunde unterschreibt der Verbandsvorsitzende und der Landrat.
  • Die Verleihung erfolgt durch ein Mitglied des Vorstandes des KFV Rhein-Lahn e.V., welches durch den Vorsitzenden benannt wird.
  • Die Verleihung soll in einem würdigen Rahmen, z.B.
    • beim Delegiertentag KFV Rhein-Lahn e.V.,
    • anlässlich einer öffentlichen Innungs- oder Kammerveranstaltung,
    • während einer örtlichen Gewerbeschau,
    • in Abstimmung mit dem Arbeitgeber aus besonderen Anlass in dessen Geschäfts-/Betriebsräumen erfolgen.
  • Die Medien sind über die Auszeichnung und den Termin zu informieren um für den Arbeitgeber ein nützliches Medienecho zu erreichen.
  • Die ausgezeichnete Firma erhält neben dem Förderschild „Freuerwehrfreundlicher Betrieb“ eine Urkunde gemäß beiliegendem Muster.
Form- und fristgerechter Eingang des vollständig ausgefüllten Antrags. Über Ausnahmen hiervon aus triftigem Gründen entscheidet der Vorstand. Der Beschluss muss insoweit einstimmig erfolgen.
  • Die Ausführungsbestimmungen treten mit ihrer Bekanntgabe an die Mitglieder in Kraft.
  • Eine Änderung der Ausführungsbestimmungen ist durch Vorstandsbeschluss mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder möglich.