Beim Delegiertentag des KFV Rhein-Lahn e.V. am 09.11.2002 in Bornich wurde die Einführung einer Ordensspange des KFV Rhein-Lahn e.V. und in der Vorstandssitzung vom 14.10.2015 hat der Vorstand die Einführung der goldenen Ordensspange des KFV Rhein-Lahn e.V. beschlossen.

In der Vorstandssitzung am 22.05.2018 hat der Vorstand eine Überarbeitung der Ehrungen ab dem 01.07.2018 beschlossen.

Es gibt nunmehr vier Ehrungen des Kreisfeuerwehrverbandes Rhein-Lahn e.V.

  • Ordensspange Stufe Bronze
  • Ordensspange Stufe Silber
  • Ordensspange Stufe Gold
  • Ordensspange als Steckkreuz

Die bis zum 30.06.2018 verliehenen Ordensspangen werden als Ordensspange in der Stufe Silber umqualifiziert.

Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Verleihung der Ordensspangen ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht.

Bronze

Silber

Gold

als  Steckkreuz

Maximale Anzahl der Verleihungen pro Kalenderjahr

(Ausnahmen nur auf Beschluss des Vorstandes)

125 25 15 3

Maximale Anzahl der Verleihungen pro Feuerwehr/Förderverein pro Kalenderjahr

(Ausnahmen nur auf Beschluss des Vorstandes)

2 2 1 1

Antragsfrist

6 Wochen vor der Verleihung 6 Wochen vor der Verleihung 12 Wochen vor der Verleihung 12 Wochen vor der Verleihung

Mitwirkung/Entscheidung durch

Vorstand des KFV Rhein-Lahn e.V., Wehrleiter Vorstand des KFV Rhein-Lahn e.V., Wehrleiter Vorstand des KFV Rhein-Lahn e.V., Wehrleiter Vorstand des KFV Rhein-Lahn e.V., Wehrleiter; Kreisfeuerwehrinspekteur

Rahmen der Verleihung

Die Verleihung soll in einem würdigen Rahmen erfolgen.

z.B. Delegiertentag KFV

Rhein-Lahn e.V., Verbandsgemeindefeuer-wehrtag, Jubiläumskommers, Dienstversammlung, Jahreshauptversamm-lung

Die Verleihung soll in einem würdigen Rahmen erfolgen.

z.B. Delegiertentag KFV

Rhein-Lahn e.V., Verbandsgemeindefeuer-wehrtag, Jubiläumskommers, Dienstversammlung, Jahreshauptversamm-lung

Die Verleihung soll in einem würdigen Rahmen erfolgen.

z.B. Delegiertentag KFV

Rhein-Lahn e.V., Verbandsgemeindefeuer-wehrtag, Jubiläumskommers

Keine Verleihung auf örtlichen Veranstaltungen wie Hauptversammlungen, Dienstversammlungen oder Besprechungen möglich.

Die Verleihung soll in einem würdigen Rahmen erfolgen. z.B. Delegiertentag KFV

Rhein-Lahn e.V., Verbandsgemeindefeuerwehr-tag, Jubiläumskommers

Keine Verleihung auf örtlichen Veranstaltungen wie Hauptversammlungen, Dienstversammlungen oder Besprechungen möglich.

Verleihung durch

Mitglied des Vorstandes oder Wehrleiter Mitglied des Vorstandes Durch einen der Vorsitzenden Durch einen der Vorsitzenden

Natürliche Personen, die folgender Personengruppe angehören

Aktive, Fördervereinsmitglieder,

Sonstige

Aktive, Fördervereinsmitglieder Aktive, Fördervereinsmitglieder Aktive, Zivilpersonen

Voraussetzungen

10 Jahre Mitgliedschaft (ohne JF),
besondere Verdienste und Reputation,
weiterhin dem Feuerwehrwesen dienend
20 Jahre Mitgliedschaft (ohne JF),
besondere Verdienste und Reputation,
weiterhin dem Feuerwehrwesen dienend
30 Jahre Mitgliedschaft (ohne JF), herausragende Verdienste und Reputation,
weiterhin dem Feuerwehrwesen dienend
Außerordentliche Verdienste für  und um das Feuerwehrwesen

Beschreibung

Ehrung für Personen, die sich um die örtliche Wehr oder den Förderverein verdient machen. Beispielsweise Gerätewarte, besonders aktive Feuerwehrangehörige, Vorstandsmitglieder, Betreuer in der Jugendfeuerwehr, Externe die immer wieder die Feuerwehr unterstützten. Ehrung für Personen die sich um die örtliche Wehr oder den Förderverein besonders langjährig verdient machen. Beispielsweise Wehrführer, Wehrleiter, Vorstandsmitglieder, Jugendfeuerwehrwarte und Betreuer in der Jugendfeuerwehr, Wertungsrichter. Ehrung für Personen die sich um die örtliche Wehr oder den Förderverein besonders langjährig verdient machen. Beispielsweise Gerätewarte, Wehrführer, Wehrleiter, Vorstandsmitglieder, Jugendfeuerwehrwarte und Betreuer in der Jugendfeuerwehr, Wertungsrichter. Aktive für besonders mutiges und umsichtiges Verhalten im Feuerwehreinsatz oder
Aktive, die eine besonders langjährige, in der Regel mindestens 25-jährige, erfolgreiche und engagierte Tätigkeit in verantwortlicher Position auf Kreis,- Stadt- oder Verbandsgemeindeebene ausgeübt haben und in dieser Zeit ein über das übliche Maß hinausgehendes ideelles Engagement gezeigt haben und weiterhin dem Feuerwehr-wesen dienen.(z.B. Kreisfeuerwehrinspek-teur, Wehrleiter und Wehrführer sowie ihre Stellvertreter; Jugendfeuerwehrwarte,
Führer von Sondereinheiten des Landkreises, Kreisausbilder, Gerätewarte) oder

Zivilpersonen,

die besonders aktiv und erfolgreich die Aufgaben und Ziele des Kreisfeuerwehr-verbandes und des Feuerwehrwesens im Rhein-Lahn-Kreis gefördert haben.

Die ausgezeichneten Personen sind darauf hinzuweisen, dass die Daten (Vorname, Name, Dienstgrad, Feuerwehreinheit/Förderverein, Art der Auszeichnung, Verleihungsort und Verleihungsdatum sowie Fotos von der Verleihung) im Internet auf der Internetseite des Kreisfeuerwehrverbandes Rhein-Lahn e.V. veröffentlicht werden dürfen, da die Verleihungen bei öffentlichen Veranstaltungen stattfindet.

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