Mit dem Beschluss der Vorstandssitzung vom 18. März 2024 in Miellen wurden die nachfolgenden Zuschüsse festgelegt.
Die Auflistung zeigt, für welche Veranstaltungen Zuschüsse gewährt werden, wie die Beantragung erfolgt und welche Hinweise zu beachten sind.
Beantragung / Auszahlung:
- Per E-Mail an den Vorsitzenden mit Angabe der Bankverbindung
- Auszahlung durch Überweisung
Anmerkungen:
- Keine gesonderte Genehmigung erforderlich
Beantragung / Auszahlung:
- Per E-Mail an den Vorsitzenden mit Angabe der Bankverbindung
- Auszahlung durch Überweisung
Anmerkungen:
- Keine gesonderte Genehmigung erforderlich
- Zusätzlich werden die Kosten der Verpflegung der Wertungsrichter erstattet
Beantragung / Auszahlung:
- Per E-Mail an den Vorsitzenden mit Angabe der Bankverbindung
- Auszahlung durch Überweisung
Anmerkungen:
- Keine gesonderte Genehmigung erforderlich
- Zusätzlich werden die Kosten der Verpflegung der Wertungsrichter erstattet
Beantragung / Auszahlung:
Kosten werden zunächst vom KFV Rhein-Lahn e.V. zu 100 % übernommen und nach Abschluss gegenüber den gemeldeten Teilnehmern abgerechnet.
Anmerkungen:
- Abrechnung über die Träger (VG/Stadt)
- Maximal rund 1.000,00 € pro Training
Zuschussbetrag: Übernahme der Mehrkosten aufgrund der Nichtmitgliedschaft
Bedingung:
- KFV Rhein-Lahn e.V. bietet kein eigenes Fahrsicherheitstraining an
Beantragung / Auszahlung:
- Vorab E-Mail an den Vorsitzenden
- Übernahmezusage durch KFV
- Auszahlung nach Mitteilung der Durchführung
Anmerkungen:
- Namentliche Mitteilung der Teilnehmer
- Finanzlage bei Entscheidung zu beachten
Beantragung / Auszahlung:
- Vor Beauftragung per Mail an den Vorsitzenden
Anmerkungen:
- Zuschuss muss vom Vorsitzenden genehmigt werden
- Finanzlage zu beachten
Beantragung / Auszahlung:
- Einladung zur Festveranstaltung
- Mitteilung der Bankverbindung
Beantragung / Auszahlung:
- Einladung zur Festveranstaltung
- Mitteilung der Bankverbindung
Beantragung / Auszahlung:
- Mitteilung Jubiläumsdatum
- Mitteilung Bankverbindung
Anmerkungen:
- Bambinifeuerwehr muss bestehen
- 50,00 € je Mitgliedswehr bei gemeinsamen Gruppen
Beantragung / Auszahlung:
- Einladung Gründungsveranstaltung
- Mitteilung Bankverbindung
Anmerkungen:
- 50,00 € je Mitgliedswehr bei gemeinsamen Gruppen