Feuerwehrwettbewerb des Kreisfeuerwehrverbandes Rhein-Lahn e.V.
Stufe Gold
Der Feuerwehrwettbewerb in der Stufe Gold kann mit einer Gruppe oder einer Staffel durchgeführt werden. Die erforderlichen Ausrüstungsgegenstände sind bei der Ausstattung von Feuerwehren in Gemeinden mit der Einstufung in die Brandklasse B 1 und damit in allen Gemeinden vorhanden. Die für die technische Hilfeleistung benötigten Gerätschaften, insbesondere der Hebewerkzeug ist in jeder Verbandsgemeinde vorhanden.
Mit dem Feuerwehrwettbewerb in der Stufe Gold werden die praktisch und theoretisch notwendigen feuerwehrtechnischen Grundkenntnisse abgefragt. D.h. jede aktive Feuerwehrfrau und jeder aktive Feuerwehrmann sollten in der Lage sein, die verlangten Tätigkeiten auszuüben. Der Feuerwehrwettbewerb in der Stufe Gold ist daher auch dazu geeignet, die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren, insbesondere der Ortsfeuerwehren unter Beweis zu stellen.
Der Feuerwehrwettbewerb wird grundsätzlich nach den Feuerwehrdienstvorschriften in der jeweilig geltenden Fassung abgelegt. Die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ und die dazu gehörenden einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften müssen beachtet werden. Erste Hilfe-Maßnahmen sind nach den allgemein gültigen Grundsätzen durchzuführen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen das nach dem Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) vom 2. November 1981 in der jeweils geltenden Fassung vorgeschriebene Lebensalter für den aktiven Feuerwehrdienst vollendet haben und für den Feuerwehrdienst tauglich sein.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Trupps und ggf. Melder) müssen mindestens die Truppmannausbildung Teil 1 abgeschlossen haben. Gruppenführer und Maschinist müssen die vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen haben.
Angriffstrupp und Wassertrupp müssen die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger abgeschlossen haben und atemschutztauglich (G26.3) sein.
Für die Teilnahme an dem Feuerwehrwettbewerb der Stufe Gold ist die mindestens 1⁄2 Jahr zuvor erfolgreich abgelegte Prüfung des Feuerwehrwettbewerbs in der Stufe Silber erforderlich.
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer haben folgende persönliche Ausrüstung zu tragen:
- Feuerwehr-Schutzanzug
- Feuerwehrhelm
- Schutzhandschuhe
- Feuerwehrsicherheitsschuhwerk (Feuerwehrstiefel)
Der Angriffstrupp und Wassertrupp rüsten sich zusätzlich aus mit
- Feuerwehrleine im Tragebeutel
- Zwei Schlauchhalter
- Feuerwehrhaltegurt
Der Gruppenführer/Einheitsführer, Maschinist, Angriffstrupp und Wassertrupp rüsten sich zusätzlich mit Handfunksprechgeräten aus.
Der Angriffstrupp ist bereits zu Beginn des Feuerwehrwettbewerbs in der Stufe Gold mit Atemschutzgerät inklusive Maske ausgerüstet.
Der Maschinist hat gültige Warnkleidung zu tragen.
Zur Kennzeichnung der Mannschaft sind Brusttücher, Helmkennzeichnungen oder Armkennzeichen mit aktuellen Taktischen Zeichen zu tragen. Andere Kennzeichnungen sind nicht statthaft. Die Kennzeichnungen werden vom Kreisfeuerwehrverband Rhein-Lahn e.V. gestellt.
Es dürfen nur Einsatzmittel verwendet werden, die den Unfallverhütungsvorschriften, den Normen, den technischen Weisungen des Landes Rheinland-Pfalz und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen.
Jede Einheit arbeitet grundsätzlich mit ihren eigenen Einsatzmittel, die sie auch im Einsatz verwendet. Vor Beginn und während der Übungen ist folgendes zu beachten: Sämtliche Einsatzmittel bleiben vor Beginn der Übung im Fahrzeug und sind ordnungsgemäß gesichert. Die Türen, Rollläden und Klappen am Fahrzeug sind vor Beginn der Übung geschlossen zu halten. Auf dem Fahrzeug nicht vorhandene Einsatzmittel werden möglichst rechts daneben abgelegt.
Wenn ein Druckschlauch platzt, muss er ausgewechselt werden. Der Gruppen-/Einheitsführer gibt hierzu den entsprechenden Befehl.
Wenn die Pumpe ausfällt, ist die Übung abzubrechen. Der Hauptwertungsrichter entscheidet, ob die Gruppe/Staffel erneut starten darf.
Während der Übung dürfen nur die erforderlichen Befehle weitergegeben werden. Kommandos, die dem Ablauf dienen, sind ebenfalls statthaft.
Zu Beginn jedes Feuerwehrwettbewerbs des Kreisfeuerwehrverbandes Rhein-Lahn e.V. wird ein Hauptwertungsrichter aus den Reihen der Wertungsrichter vom Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes Rhein-Lahn e.V. bestimmt.
Die Bewertung des Kreisfeuerwehrwettbewerbs des Kreisfeuerwehrverbandes Rhein-Lahn e.V. wird vom Hauptwertungsrichter und mindestens vier Wertungsrichtern grundsätzlich mit folgender Aufteilung vorgenommen:
Hauptwertungsrichter: Einheitsführer, Melder und Zeitnahme 1
Wertungsrichter 1: Maschinist und Zeitnahme 2
Wertungsrichter 2: Angriffstrupp
Wertungsrichter 3: Wassertrupp
Wertungsrichter 4: Schlauchtrupp
Es wird empfohlen die Positionen der Wertungsrichter und des Hauptwertungsrichters doppelt zu besetzen.
Die praktischen Übungen Teil 1 und 2 sind dabei in einem Zeitrahmen von insgesamt 18 Minuten durchzuführen. Bei Zeitüberschreitung wird je angefangen fünf Sekunden ein Fehlerpunkt gewertet.
Jede falsche Frage, jede nicht ordnungsgemäße Ausrüstung, jede unzutreffende Befehlsgabe und bei Verstößen gegen die Unfallverhütungsvorschriften, Ausführung entgegen der Feuerwehrdienstvorschriften und dieser Ausführungen wird ein Fehlerpunkt vergeben.
Die Fehlerpunkte sind von den Wertungsrichtern in einem Bewertungsblatt zu dokumentieren.
Nach erfolgreicher Teilnahme am Feuerwehrwettbewerb des Kreisfeuerwehrverbandes Rhein-Lahn e.V. in der Stufe Gold wird jedem Teilnehmer eine Spange in der Farbe Gold und eine Urkunde überreicht. Die Spange ist auf der Ausgehuniform auf der linken Brusttasche zu tragen.