In diesem Jahr hatten interessierte Feuerwehrleute die Möglichkeit, wieder an einem Tagesseminar zum Thema Internetrecht teilzunehmen, veranstaltet vom Kreisfeuerwehrverband Rhein-Lahn.  Dass es sich hierbei um ein Sachgebiet von besonderer Bedeutung handelt, zeigte die Anwesenheit von Kameraden, die selbst schon Webseiten ins Internet gestellt haben oder solche betreuen. Auch waren Feuerwehrmänner gekommen, um sich Informationen zu holen, die bei der Aktualisierung der Webseite ihrer Feuerwehr hilfreich sein können. Dabei war es ihnen besonders wichtig, sich bei den komplizierten rechtlichen Dingen Klarheit zu verschaffen.

In der Person von Andreas Brosa, Dozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen, hatten sie genau den richtigen Ansprechpartner. Es wurde von ihm dargelegt, welche Gesetze beim Einrichten einer Internetseite zu beachten sind und welche rechtlichen Anforderungen es dabei gibt.  Ebenso wurde der Weg zu einer eigenen Webseite aufgezeigt und welcher Anbieter für diese in Frage kommen könnte. Waren sich die hier anwesenden Betreuer einer Internetseite oder die zukünftigen Gestalter  bei einer gestellten Frage des Dozenten nach der rechtlichen Grundlage nicht sicher, so gab es die Möglichkeit, immer auf von ihm vorbereitete schriftliche Ausarbeitungen  zurückzugreifen. Das Skript zu Rechtsgrundlagen wie Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Grundrecht oder das Recht am eigenen Bild,  alle zugeschnitten auf das Internetrecht, wurde im Teilnehmerkreis besprochen. Beispiele der täglichen Internetnutzung waren Gegenstand schriftlicher Fragen mit anschließender Diskussion. Andreas Brosa machte seinen Zuhörern deutlich, wie gefährlich die beachtliche Geschwindigkeit von Veränderungen im Internet sein kann, zusammen  mit den sich dadurch ergebenden  Neuerungen bei der Gesetzgebung. Dass sich der Dozent  mit dieser Materie bestens auskennt, konnten die Feuerwehrmänner bei der Nennung von Beispielen zur Rechtsprechung des BGH auf Vorkommnisse in Bezug auf Webseiten im Internet, erleben. Manch ein ergangenes Urteil, von dem die Rede war, versetzte die Zuhörer dann doch in Staunen. Das Einkaufen im Internet war auch ein Vortrags- und Diskussionspunkt.

Dieses und auch weitere Seminare zum Thema Internetrecht sollten nicht als eine reine Wiederholungsveranstaltung gesehen werden, denn Hinweise auf den aktuellen Sachstand der Dinge sind für jeden Nutzer immer von Vorteil. Auch “Nicht-Internet-Insider“ erhalten wertvolle rechtliche Tipps für ihre Internetbesuche, sei es z. B. für das Herunterladen von Fotos oder das Downloaden von Musik.

Der komplizierte Themenbereich „Internet“ wurde von Andreas Brosa den Seminarteilnehmern in einer gut verständlichen Form und an praxisorientierten Beispielen näher gebracht. Power-Point-Präsentation und das Arbeiten mit großen Metaplanern, sowie abwechslungsreich und detaillierte Textkopien stehen für eine besondere Güte der Seminargestaltung. Die Versorgung der Teilnehmer mit schriftlichen Informationen zum Nachlesen beim Umgang mit dem PC zuhause war auch in diesem Jahr vorbildlich. ( Text und Foto: Bernd Bender)