Sonder- und Wegerechte, verankert in den § 35 und 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO), werden bei allen Einsatzfahrten der Feuerwehr in Anspruch genommen.
Dementsprechend groß ist das Interesse bei Feuerwehrleuten an Informationen zu diesem Thema. Ein Grund für den Kreisfeuerwehrverband Rhein-Lahn einmal im Rahmen seiner Seminarreihe eine Veranstaltung dazu durchzuführen, um seinen Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, sich über diese Thematik Klarheit zu verschaffen. Der Verband konnte als Referent zu diesem doch recht brisanten Themenbereich Wolfgang Best, den Dienststellenleiter der Polizeiinspektion St. Goarshausen, gewinnen.
Rund 60 Einsatzfahrer aus dem Rhein-Lahn-Kreis, darunter auch einige Fahrerinnen, konnte Michael Dexheimer , der Verbandsvorsitzende, im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Diez – Freiendiez begrüßen und zeigte sich erfreut über den regen Zuspruch, den das Seminarangebot des KFV an diesen Abend wieder erfahren hat.
EPHK Best machte zunächst den Anwesenden klar, dass die Feuerwehr zusammen mit anderen Hilfsorganisationen von den Vorschriften der StVO befreit sind, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben erforderlich ist. Wenn Sonderrechte in Anspruch genommen werden, ist auf jeden Fall die Sorgfaltspflicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern erhöht. Es darf zu keinem Zeitpunkt zu einer Gefährdung oder Schädigung anderer kommen. Kommt es schuldhaft dazu, muss sich der jeweilige Fahrer dafür verantworten.
Von den Sonderrechten erfasst, sind in begrenztem Maße auch im Alarmierungsfall Fahrten von zu Hause zum Feuerwehrgerätehaus, wobei hier ein strenges Maß angelegt wird und der Umstand mit dem Privat-Pkw unterwegs zu sein, berücksichtigt werden muss.
Das Wegerecht aus § 38 StVO ist in Ergänzung zu den Sonderrechten zu sehen. Hierbei ist die Verwendung von Blaulicht und Einsatzhorn geregelt. In Fällen höchster Eile beispielsweise zur Rettung von Menschenleben, der Abwendung schwerer Gesundheitsschäden oder der Erhaltung bedeutender Sachwerte ordnet Blaulicht und Einsatzhorn an, dass alle übrigen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben.
EPHK Best brachte Fallbeispiele in seinem Vortrag. Mit optischer Präsentation von Gesetzestexten und Ausführungen zu ergangenen Gerichtsurteilen sowie Fotos von Unfallgeschehen konnte der Referent seine Ausführungen zu den § 35 und 38 StVO wirkungsvoll ergänzen.
Es wurden Fragen von Teilnehmern zu erlebten Vorkommnissen bei Einsatzfahrten gestellt. Wolfgang Best konnte diese zur Zufriedenheit der Fragesteller beantwortet und oftmals das Geschehen dazu aus Sicht der Polizei kommentieren.
Was das Führen von Fahrzeugen betrifft, blieben an diesem Abend Fragen und Antworten nicht nur auf den Dienst bei der Feuerwehr beschränkt. So erinnerte Best seine Zuhörer noch einmal eindringlich daran, dass Fahrten im privaten Kfz sowie im Dienst bei der Feuerwehr nach dem Konsumieren von Alkohol und Drogen ein absolutes “No- Go“ sind. Auch sollte sich jeder Fahrzeugführer seiner Verantwortung für andere Fahrzeuginsassen bewusst sein.
Mit Thema und Referent hatte der Kreisfeuerwehrverband Rhein-Lahn offensichtlich eine gute Wahl getroffen, was die große Zahl an Teilnehmern auch belegt. Auch in Zukunft wird der Verband bemüht sein nach seiner Devise, “Stark für unsere Feuerwehren“ zu handeln und attraktive, den Dienst in der Feuerwehr begleitende Veranstaltungen, anzubieten. (Text und Foto: Bernd Bender)
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