Aufgrund verschiedener Nachfragen zum Thema "Versicherungen für unsere Fördervereine" möchte ich an dieser Stelle die ersten Fragen beantworten:

Bauarbeiten an Gerätehäusern mit Eigenleistung durch Feuerwehrangehörige und fremde Helfer
Feuerwehrangehörige, die im Rahmen ihrer Feuerwehrtätigkeit mit Zustimmung des Verbandsbürgermeisters (bzw. des Stadtbürgermeisters bei städtischer Trägerschaft der Freiwilligen Feuerwehr) beim Bau eines Feuerwehrgerätehauses tätig werden, sind gesetzlich unfallversichert. Hier besteht ein direkter Bezug zur Feuerwehr. Für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr besteht hier auch ein Mehrleistungsanspruch.
Sonstige Helfer sind über den Bauherrn der Maßnahme ebenfalls gesetzlich unfallversichert, jedoch besteht hier kein Mehrleistungsanspruch.

Versicherung von Sachschäden eigener Sachen von Helfern
Schädigt ein Helfer Sachen eines anderen Helfers bei einem Fest oder einer sonstigen Veranstaltung eines Fördervereines, so sind diese Sachen im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Verbandes gedeckt. Schädigt der Helfer seine Sache selbst, so ist dies nicht gedeckt.

Im Eigentum eines Fördervereins befindliche Gebäude und Grundstücke
Besitzt ein Feuerwehrförderverein ein Grundstück oder ein Gebäude, so sind die daraus bestehenden Risiken über den Haftpflichtversicherungsvertrag des LFV gedeckt.

"Bambini Feuerwehren" / Vorbereitungsgruppen für die Jugendfeuerwehr
Der angesprochene Versicherungsvertrag "Florians Vertrag" bei der Sparkassen Versicherung deckt bereits Unfälle von Kindern ab 3 Jahren ab. Laut LBKG RLP können aber Kinder erst ab 6 Jahren in die Vorbereitungsgruppen aufgenommen werden. Über den eventuell zusätzlich abgeschlossenen Floriansvertrag würde Versicherungsschutz auch für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren bestehen, jedoch greift der gesetzl. Unfallversicherungsschutz erst ab 6 Jahren. Generell sollte daher eine Aufnahme von Kindern unter 6 Jahren abgesehen werden. Des weiteren ist eine Anmeldung der Vorbereitungsgruppe erforderlich sowie die Zustimmung des Trägers der Feuerwehr einzuholen. Mehr hierzu unter: http://www.lfv-rlp.de/hp/fachreferate/soziales/versicherungen/bambini.htm 

weitere Fragen sind derzeit noch in der Klärung!