Der Kreisfeuerwehrverband Rhein-Lahn zählt zu den an Mitgliedern stärksten Kreisverbänden in Rheinland-Pfalz. In ihm haben sich 141 Freiwillige Feuerwehren mit 7860 Fördermitgliedern in 102 Fördervereinen zusammengeschlossen.  Der Kreisverband vertritt die Interessen der Feuerwehrleute und deren Vereine. Als eine Möglichkeit, den Fördervereinen einmal Klarheit in Fragen der Vereinsgründung, zu ihrer bestehenden Rechtsform, oder einer ggf.  in Frage kommenden Änderung der Rechtsform, sowie Haftungsfragen bei Vorfällen im Bereich des  Vereinsbetriebes zu verschaffen,wurde zu einem Tagesseminar eingeladen.

Der Verband konnte für diese  Veranstaltung, zu der 19 Feuerwehrleute aus dem Rhein-Lahn-Kreis  und eine Kameradin aus dem benachbarten Bundesland Hessen  gekommen waren, Herrn Dr. Uwe Heinz, Rechtsdozent an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen, gewinnen.

Die Zielgruppe, an die das zu vermittelnde Wissen gerichtet war, sind Angehörige der Fördervereine , die in ihrer Funktion mit Haftungsfragen konfrontiert werden können.

Dr. Heinz ließ seine Zuhörer gleich zu Beginn wissen, dass es keine besonderen Richtlinien in Bezug auf Fördervereine von Feuerwehren im Vereinsrecht gibt.

Das Vereinsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und die Satzung bildet die Grundlage des Vereins.

Um einen Verein zu gründen, so die Ausführungen von Dr. Heinz, müssen dies mindestens  7 Personen tun und diese sollten sich darüber klar sein, dass bei nicht im Vereinsregister eingetragenen Vereinen, jedes Mitglied  für Handlungen den Verein betreffend, persönlich haftbar gemacht werden kann. Es empfiehlt sich, bei den Fördervereinen die Satzung auch auf aktuelle Bedürfnisse hin zu prüfen und ggf. der augenblicklichen Situation oder dem aktuellen Zustand, in dem sich der Verein befindet, anzupassen.

Das Register für den Rhein-Lahn-Kreis wird beim Amtsgericht Koblenz geführt.

Bei Veranstaltungen der Feuerwehren, durchgeführt von deren Fördervereinen, ist der Punkt Haftungsfragen von besonderer Bedeutung, sollte es zu einem Schadensfall bei weisungsgebundenen Handlungen von Helfern kommen. Darauf, sowie das in der Öffentlichkeit oft diskutierte Thema der Aufwandsentschädigung für Vorstandsmitglieder, wurde ebenfalls eingegangen. Der  Aufgabenbereich eines Vorstandes und die sich daraus ergebende Verantwortung, eigentlich Grundwissen für jedes Mitglied, kam  auch zur Sprache. Mit einer gewissen Brisanz verbunden ist auch immer das Geschehen rund um Eigenleistungen von Fördervereinsmitgliedern bei Bau-und Renovierungsmaßnahmen. Auch hierzu gab es an diesen Tag aufschlussreiche Ausführungen.

Dies waren nur einige Beispiele aus den beiden  umfangreichen Sachgebieten.

Dr. Heinz war es jederzeit möglich, in den Bereichen Vereinsrecht und Haftung Unklarheiten zu beseitigen.  Sollte es erforderlich sein, konnte er seine Ausführungen mit den Gesetzestexten des BGB vertiefen.

Vorkommnisse aus der Rechtsprechung wurden von den Seminarteilnehmern bewertet, die Ergebnisse anschließend besprochen und die rechtliche Begründung dazu von dem Dozenten erläutert.

Für ihre weitere Vereinsarbeit wurden die Feuerwehrangehörigen  mit einer ausreichenden Menge an schriftlichem Material über die be- und angesprochenen Themen vom Seminarleiter bedacht.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass dieses Seminar nicht nur für die Fördervereine der Feuerwehren von  Nutzen war, sondern die Teilnehmer können  die hier erworbenen Kenntnisse, auch anderen Vereinen ihrer Heimatgemeinde, zugänglich machen.

Somit konnte der Kreisfeuerwehrverband Rhein-Lahn durch sein Seminarangebot auch anderen Vereinen Hilfestellung in Vereinsfragen geben. (Text und Foto: Bernd Bender)