Viele Feuerwehren präsentieren sich auf einer Webseite im Internet. Sie veröffentlichen die Historie ihrer Wehr, zeigen auf Fotos ihre Mitglieder und berichten in Wort und Bild von Einsätzen. All diese Dinge sind in der heutigen Zeit ganz selbstverständlich. Doch geht es hier auch immer mit “rechten Dingen “zu? Oftmals sind sich die Macher solch einer Internetseite nicht bewusst, dass ihre Kreationen mit dem sogenannten “Internetrecht“ gar nicht im Einklang stehen. Um den Feuerwehren im Rhein-Lahn-Kreis mehr Informationen zu diesem doch recht brisanten Thema zu verschaffen, kam Andreas Brosa, Dozent an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung in Mayen, eingeladen vom Kreisfeuerwehrverband Rhein-Lahn, zu einem Tagesseminar nach Rettert. Ziel für die Teilnehmer sollte sein, einen Überblick auf das Bewegen im Internet zu erhalten, mit Schwerpunkt des Gestaltens einer Internetseite. Eine ganz wichtige Information gab es schon gleich zu Anfang für die Feuerwehrleute, nämlich, dass es gar kein Internetrecht gibt, sondern eine Vielzahl von Gesetzen im Internet zum Tragen kommen. Genannt seien hier nur als Beispiele das Tele-Medien-Gesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Grundgesetz, oder das Kunsturhebergesetz. Natürlich spielt der Datenschutz eine ganz wichtige Rolle. Aber auch Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte und die Grundrechte gilt es zu beachten. Die komplizierte Materie der Namensgebung einer Webseite wurde sehr intensiv behandelt, ebenso die sich ergebenden umfangreichen Geschäftsbeziehungen zwischen Anbietern und den Betreibern einer Webseite. Einen besonderen Stellenwert hat der Punkt Urheberrecht für das Erstellen einer Internetseite. Nicht minder von Bedeutung, das Herunterladen und Kopieren von Texten und Fotos. Dozent Andreas Brosa konnte seinen erstaunten Zuhörern in einigen Fällen auch gleich das Strafmaß mitteilen, sollte es zu Verletzungen von Rechten kommen. Den Feuerwehrleuten war es wichtig zu erfahren, wie die Rechtslage beim Fotografieren eines Einsatzgeschehens ist. Besonders, wenn auf den Fotos Gesichter von Verletzten oder gar Toten zu sehen sind, ebenso von am Einsatz beteiligten Feuerwehrleuten, anwesenden Schaulustigen oder lesbaren Kfz-Kennzeichen. Es konnte immer nur soweit auf die rechtliche Lage eingegangen werden, wie es zeitlich möglich war. Aber den Seminarteilnehmern wurden sehr gute Informationen in die Hand gegeben, auf die sie später beim Erstellen einer Webseite für ihre Feuerwehr oder beim Fotografieren zu dienstlichen Zwecken, zurückgreifen zu können. Selbst für anwesende, erfahrene Internetnutzer, Contentanbieter und System- Administratoren war das Tagesseminar des KFV Rhein-Lahn eine wertvolle Vertiefung ihres Wissens im Hinblick auf das Medium Internet, zusammen mit einem umfangreichen Einblick auf die dazugehörige Rechtsprechung.
( Bernd Bender, KFV)