Die Landesfeuerwehrverordnung von Rheinland-Pfalz bildet die Grundlage für das Vorhalten von Booten bei Gefahren auf und in Gewässern, sowie durch Gewässer. Rettungs- und Mehrzweckboote finden dann bei Einsätzen Verwendung. Eine Einordnung in Risikoklassen bestimmt den Bootstyp. Eine Bewertung findet statt, angefangen von einem stehenden Gewässer bis hin zur Bundeswasserstraße. Hochwasserboote, die kleinste Bootskategorie, werden von den Gemeinden beschafft und die Feuerwehren vor Ort bilden in eigener Regie ihre Kräfte in deren Handhabung aus. Je höher die Risikoeinstufung eines Gewässers liegt, umso mehr sind Verbandsgemeinden (VG) und der Kreis in der Pflicht, geeignete Boote zu beschaffen. Jede VG bestimmt in eigener Verantwortung die Ausstattung einer Feuerwehreinheit mit dem für deren Einsatzbereich geeigneten Boot, um so jederzeit die größtmögliche Sicherheit der Bevölkerung gewährleisten zu können. Zum Führen von Rettungs- und Mehrzweckbooten ist eine Erlaubnis erforderlich.

Die Ausbildung zum Bootsführer liegt in der Verantwortung des Kreises und wird einmal im Jahr angeboten. Die Teilnehmerzahl liegt bei etwa 8 in jedem Jahr. Über 9 Ausbilder verfügt der Rhein-Lahn-Kreis. Sie vermitteln im theoretischen Teil der Bootsführerausbildung gesetzliche Vorschriften für das Befahren von Bundeswasserstraßen, dazu Motoren- und Knotenkunde. Weiterhin stehen Boots- und Gerätekunde, Gewässerkunde und Sicherheitsvorschriften auf dem Lehrplan.

Dreizehn Boote kreisweit stehen für Lehrgangszwecke zur Verfügung. Zwei Boote kommen immer gleichzeitig zum Einsatz, bis zu vier Boote können es sein. In diesem Jahr hatten sich zwölf Feuerwehrleute für eine Ausbildung zum Bootsführer gemeldet. Auf den beiden Bundeswasserstraßen Lahn und Rhein wurden an Wochenenden Fahrmanöver geübt.

Anlegen an einen Steiger war eine Aufgabe. Anlanden in einem begrenzten Raum und an freiem Ufer wurde auch gefordert. Eine Tonne musste angefahren werden und Havaristen wurden geschleppt. Das Ankern im Strom und die Hilfeleistung bei Kommando “Mann über Bord“ waren ebenfalls Aufgaben von insgesamt dreizehn, die gekonnt sein müssen.

Drei Prüfer, je eine Person von der Landesfeuerwehrschule, der Wasserschutzpolizei und von einer Berufsfeuerwehr aus Rheinland-Pfalz, überzeugten sich vom Wissen und Können der zukünftigen Bootsführer.

Der Auftrag für die  Feuerwehr zum Retten, Löschen, Bergen und Schützen endet nicht an einem  Ufer sondern gilt auch in, an und auf dem Wasser um Menschen in bedrohlichen Situationen zu helfen, Sachwerte zu erhalten und Wasser und Umwelt als Lebensraum zu bewahren. (Text und Fotos: Bernd Bender)