Pirmasens

Biss in Currywurst schmeckt Stadt nicht

Es gibt nichts, worüber man sich nicht streiten kann. Diese alte Juristenweisheit bewahrheitete sich gestern wieder einmal vor dem Arbeitsgericht in Pirmasens. Dort musste sich ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr mit seinem Arbeitgeber, der Stadtverwaltung, wegen eines Einsatzes in der Arbeitspause auseinandersetzen.

Was war geschehen? Ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Pirmasens hatte im August nach sechs Stunden und 17 Minuten Arbeitszeit als Müllmann der Stadt gerade seine Pause begonnen und einmal in die Currywurst gebissen, als er zu einem Feuerwehreinsatz gerufen wurde. Als er zurückkam, waren es gerade noch vier Minuten bis zum Ende der regulären Pause. Durfte er seine Currywurst noch zu Ende essen und etwas trinken, auch wenn er damit die reguläre Pausenzeit überschreiten würde? Genau darüber streitet sich die Stadt mit dem Müll- und Feuerwehrmann. Denn der aß weiter. Nach seiner Darstellung mit Einverständnis des Disponenten. Damit war aber die Vorgesetzte des Disponenten nicht einverstanden. In der Folge erhielt der Müllmann eine Abmahnung, gegen die er sich nun vor dem Arbeitsgericht wehrt.

Die Stadt stellte sich vor dem Arbeitsgericht auf den Standpunkt, dass eine Pause während der Arbeitszeit keine Dienstzeit sei. Ein Feuerwehreinsatz während einer Arbeitspause sei also eine Freizeitbeschäftigung und folglich könne und brauche keine Freistellung für diese Zeit zu erfolgen. Bei einem Feuerwehreinsatz in einer Pause sei dann die Pause weg, so die Auffassung der Stadt. Der Müllmann sei aufgefordert worden, die Arbeit wieder aufzunehmen.

Der Anwalt des Müllmanns wies darauf hin, dass es mit dem direkten Vorgesetzten keine Probleme gebe. Die seien erst entstanden, seit die Leitung des Abfallwirtschaftsbetriebs gewechselt hat. Früher sei es kein Problem gewesen, Feuerwehreinsätze als Dienstzeit anzurechnen und Ruhezeiten danach zu bekommen. Der Anwalt strebt eine grundsätzliche Klärung an. Nicht unwichtig scheint zu sein, dass der Müllmann auch Personalrat und als solcher zu 80 Prozent von der Arbeit freigestellt ist. Nur einen Tag in der Woche steht er für die Tätigkeit als Müllmann zur Verfügung – wenn kein Feuerwehreinsatz kommt.

Da sich die Stadt und der Müllmann im Gütetermin nicht einigen konnten, wird der Prozess am 11. Februar fortgesetzt. (arck)

 

Landesfeuerwehrverband beklagt fehlende Unterstützung

Es ist die Aufgabe der Gemeinde beziehungsweise der Verbandsgemeinde, den Schutz der Bevölkerung vor Brandfällen sicher zu stellen. In der Regel soll die Feuerwehr jederzeit innerhalb von acht Minuten nach der Alarmierung an jedem Ort der Gemeinde wirksame Hilfe einleiten können. So bestimmt es die Feuerwehrverordnung.

Die Berufsfeuerwehr wird dabei durch ehrenamtliche Feuerwehrangehörige ergänzt. Diese nehmen ein öffentliches Ehrenamt für die Gemeinde wahr und müssen an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen teilnehmen. „Die Ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen dürfen durch ihren Dienst in der Feuerwehr keine unzumutbaren Nachteile, insbesondere keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erleiden“, bestimmt die Feuerwehrverordnung. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen und während der zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit notwendigen Zeit entfällt für sie die Pflicht zur Arbeitsleistung. Der Arbeitgeber muss den Lohn jedoch weiterzahlen.

Der Präsident des Landesfeuerwehrverbands Rheinland-Pfalz, Frank Hachemer, teilte der RHEINPFALZ auf Nachfrage mit, dass es leider eine Tatsache sei, dass es Arbeitgeber gebe, die es ihren Feuerwehr-Aktiven schwer machen. „Das ist eigentlich erschreckend, denn vor allem die kommunalen Verwaltungen sind es ja eigentlich selbst, die für die Aufstellung einer Feuerwehr verantwortlich sind.“ Es sei auch im eigenen Interesse der Wirtschaft, die Feuerwehr durch kurzfristige und großzügige Freistellung zu unterstützen. Denn auch Unternehmen könnten einmal auf die schnelle Einsatzfähigkeit und die Schlagkraft der Feuerwehr angewiesen sein, um einen Schaden im eigenen Betrieb schnell zu begrenzen und Folgeschäden und die Existenzgefährdung des Unternehmens zu vermeiden.

Leider sei es sogar so, teilte Hachemer mit, dass den Landesfeuerwehrverband „Nachrichten erreichen, dass Arbeitnehmer gar Abmahnungen erhalten, weil sie – in den Augen eines Vorgesetzten – zu lange oder zu oft in den Feuerwehreinsatz gefahren sind.“ Dies werde teilweise schon als Behinderung der Feuerwehr gesehen. (arck)

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