GEMA-Rabatt  von  20  Prozent  nicht  für  privatrechtliche Vereine der Feuerwehr
 
Feuerwehren  erhalten  für  Musikveranstaltungen  20  Prozent  Rabatt  bei  der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte  (GEMA)  –  jedoch  nur,  wenn  die  öffentlich-rechtliche  Feuerwehr  die  Anmeldung ausfüllt.  Privatrechtliche  Fördervereine  der  Feuerwehren  kommen  nach  neuesten  Bedingungen nicht in den Genuss des Rabatts. Gegen diese Regelung hat der Deutsche Feuerwehrverband, Partner im Rahmenvertrag mit der GEMA, Protest eingelegt. Prinzipiell gelten für Veranstaltungen mit Musik die günstigeren Vergütungssätze. Wichtig ist jedoch die Anmeldung  der  Musikaufführungen:  Spätestens  drei  Tage  vor  jeder  Veranstaltung  muss diese bei der GEMA schriftlich eingegangen sein. Am Besten stellt die Freiwillige Feuerwehr und nicht der Förderverein den Antrag. Den Rahmenvertrag, weitere Informationen  und die aktuellen Vergütungssätze gibt es online unter www.feuerwehrverband.de/gema