GEMA-Rabatt von 20 Prozent nicht für privatrechtliche Vereine der Feuerwehr
Feuerwehren erhalten für Musikveranstaltungen 20 Prozent Rabatt bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) – jedoch nur, wenn die öffentlich-rechtliche Feuerwehr die Anmeldung ausfüllt. Privatrechtliche Fördervereine der Feuerwehren kommen nach neuesten Bedingungen nicht in den Genuss des Rabatts. Gegen diese Regelung hat der Deutsche Feuerwehrverband, Partner im Rahmenvertrag mit der GEMA, Protest eingelegt. Prinzipiell gelten für Veranstaltungen mit Musik die günstigeren Vergütungssätze. Wichtig ist jedoch die Anmeldung der Musikaufführungen: Spätestens drei Tage vor jeder Veranstaltung muss diese bei der GEMA schriftlich eingegangen sein. Am Besten stellt die Freiwillige Feuerwehr und nicht der Förderverein den Antrag. Den Rahmenvertrag, weitere Informationen und die aktuellen Vergütungssätze gibt es online unter www.feuerwehrverband.de/gema.
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