Der Kreisfeuerwehrverband Rhein-Lahn e.V. hat einen umfangreichen Versicherungsvertrag für seine Mitgliedswehren und deren Mitglieder abgeschlossen.

Die Verträge umfassen:

  • Haftpflichtversicherung für Vereine und Veranstaltungen
  • Unfallversicherung für Mitglieder und Helfer
  • Rechtschutzversicherung

Versichert sind:

  • Mitglieder der Bambini- und Jugendfeuerwehr
  • Aktive Feuerwehrmitglieder und Betreuer
  • Alterskameraden
  • und Mitglieder der Fördervereine

Voraussetzungen sind u.a.:

  • die korrekte Meldung aller Mitglieder einer/s Feuerwehr/Vereines aus den o.g. Personenkreisen
  • Beitragszahlung
  • Umgehende Meldung von Schadensfällen

Weitere Versicherungen:

(gesondert zu beantragen)

  • Sachversicherungen für das Eigentum der Vereine
  • Zelt- und Veranstaltungsversicherungen

Ansprechpartner

Michael Dexheimer
Michael DexheimerFachbereich Versicherungen und Soziales
Am Bahndamm 7
56357 Bogel

Tel.: 06772/969886
Fax: 06772/94011

Für die Haftplficht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherungen wird kein gesonderter Beitrag erhoben, dieser ist im Mitgliedsbeitrag für den Verband enthalten.

In der Regel rechnet sich die Mitgliedschaft im Kreisfeuerwehrverband Rhein-Lahn e.V. alleine durch den Vorteil des Versicherungspaketes. Ein Abschluss einzelner Versicherungen für Feste und den Verein ist oft deutlich teurer.

Beispiele

Feuerwehrangehörige, die im Rahmen ihrer Feuerwehrtätigkeit mit Zustimmung des Verbandsbürgermeisters (bzw. des Stadtbürgermeisters bei städtischer Trägerschaft der Freiwilligen Feuerwehr) beim Bau eines Feuerwehrgerätehauses tätig werden, sind gesetzlich unfallversichert. Hier besteht ein direkter Bezug zur Feuerwehr. Für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr besteht hier auch ein Mehrleistungsanspruch.
Sonstige Helfer sind über den Bauherrn der Maßnahme ebenfalls gesetzlich unfallversichert, jedoch besteht hier kein Mehrleistungsanspruch.

Schädigt ein Helfer Sachen eines anderen Helfers bei einem Fest oder einer sonstigen Veranstaltung eines Fördervereines, so sind diese Sachen im Rahmen der Haftpflichtversicherung des Verbandes gedeckt. Schädigt der Helfer seine Sache selbst, so ist dies nicht gedeckt.

Besitzt ein Feuerwehrförderverein ein Grundstück oder ein Gebäude, so sind die daraus bestehenden Risiken über den Haftpflichtversicherungsvertrag des KFV gedeckt.

Die Mitglieder der Bambini- und Jugendfeuerwehren die über die Jugendfeuerwehr Rhein-Lahn bei der Jugendfeuerwehr Rheinland Pfalz angemeldet sind,sind durch einen gesonderten Vertrag der Jugendfeuerwehr Rheinland-Pfalz versichert. Informationen hierzu gibt es im Internet unter https://www.lfv-rlp.de/facharbeit/abt-soziales-gesundheit/soziales-versicherung/versicherungen/floriansvertrag/

Für Fragen hierzu und Meldung von Versicherungsfällen wenden Sie sich dennoch an Michael Dexheimer. Der KFV Rhein-Lahn e.V. hat eine zusätzliche Unfallversicherung für Mitglieder von Bambinigruppen abgeschlossen.